Zulässige Methoden für den Transport von entmagnetisierten Materialien
Entmagnetisiertes Material darf nicht mit Magnethebewerkzeugen transportiert werden. Auf dieses Transportmittel sollte ohnehin im Bereich der Fertigprodukte verzichtet werden.
Entmagnetisiertes Material sollte nicht mit ortsveränderlichen großvolumigen Stahlgreifern transportiert werden, denn auch diese könnten aufmagnetisiert sein.
Bündel aus entmagnetisiertem Material sollten nicht aus über ca. 0,5 m abgeworfen werden.
Sind Zwischenlager aufmagnetisiert, so kann bei der Einlagerung von geringen Mengen Material dessen Entmagnetisierungszustand beeinflusst werden. Ein direkter Kontakt zwischen Stahlträgern und entmagnetisiertem Material ist möglichst zu vermeiden (1...2 cm Holzauflage wirken Wunder).
In Zwischenlagern sollte eine räumliche Trennung zwischen Zonen mit entmagnetisierten und nicht entmagnetisierten Material bestehen. Material das mechanischem Stress ausgesetzt wurde (auf irgend eine Weise verformt wurde, zum Beispiel in einer Richtmaschine) muss wie nicht entmagnetisiertes Material behandelt werden. Anmerkung: Wirkt bei einer mechanischen Verformung ein Magnetfeld auf das Material ein, so wird dieses im Material eingefroren.
Die Zwischenlagerung darf nicht in der Nähe von Magnetisierungsjochen und Starkstromkabeln erfolgen. Wie bei jedem stromdurchflossenen Leiter ist auch hier ein Magnetfeld vorhanden, das geeignet ist, Material wieder aufzumagnetisieren. Es gilt das eingangs gesagte: nur Feldstärken, die mindestens denen der Koerzitivfeldstärke des Materials entsprechen, sind dazu geeignet, entmagnetisiertes Material zu magnetisieren.
Alle diese Maßnahmen sollten selbstverständlich auch vom Abnehmer der Halbzeuge berücksichtigt werden. Ähnliches gilt für den Transport zwischen Halbzeughersteller und verarbeitender Industrie.